22 cbm Abrollcontainer für Sperrmüll

22 cbm Abrollcontainer für Sperrmüll

Abmessungen (L x B x H)
6,90 x 2,55 x 1,60 m
  • Verwertung: 215,00 €/to
  • Aufstellgebühr: 15,00 €/einmalig
  • Transport Container: 95,00 €/Container
  • Miete Container (ab 15. Stelltag): 2,00 €/Kalendertag
  • Gesetzliches CO₂-Entgelt: 40,83 €/to

Es gelten unsere Hinweise "Was darf rein?", "Was darf nicht rein?" und "Weitere Hinweise".

Hinweise:

  • Angebot nur für gewerbliche Kunden
  • Abrechnung nach Verwiegung
  • Zahlung per Rechnung
Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: SBDSPMAR220G.Z1
Was darf rein?
  • Sperrmüll
  • Sonstige Renovierungsabfälle wie Tapetenreste, Folien und leere Kunststoffeimer
  • Altholz der Kategorie A I, A II und A III
  • Metalle und Metallschrott
  • Folien und leere Kunststoffeimer
  • Styropor / Styrodurplatten ohne Teeranhaftungen
  • Sonstige Renovierungsabfälle
Was darf nicht rein?
  • Bauschutt wie Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen, etc.), Fliesen, Putz, zementgebundene Holzplattenreste (zum Beispiel Heraklith)
  • Bims-, Poren- oder Gasbetonsteine (zum Beispiel Ytong)
  • Glasbruch
  • Flexscheiben und Schleifpapiere
  • Dämmmaterialien wie Mineralwolle, Glaswolle
  • Dachpappe
  • Asbesthaltige Abfälle zum Beispiel Eternitplatten, Blumenkästen, Fassadenplatten
  • Altholz der Kategorie A IV, also mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, sowie Altholz mit Schadstoffbelastung wie Zäune, Fensterrahmen, Gartenhäuschen, Hasenställe
  • Schadstoffe wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Unkrautvernichter, Altöle
  • sonstige Abfälle jeglicher Art

Weitere Hinweise

Containermiete

Wir erheben für die Dauer der Stellzeit unserer Container eine Miete. Wochenenden und Feiertage werden ebenfalls berechnet. Die ersten 14 Kalendertage ist der Container mietfrei.

Nutzung öffentlicher Flächen

Wenn ein Container im öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, Radweg, Straße) abgestellt werden soll, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung, die beim zuständigen Bezirksamt bzw. Ihrer Kommune beantragt werden kann.

Zufahrten und Aufstellplatz

Bitte wählen Sie eine geeignete, ebene Aufstellfläche für den gemieteten Container. Für die Stellfläche werden mindestens 4,00 x 2,00 Meter benötigt.

Des Weiteren müssen die für Aufstellung des Containers notwendigen Zufahrtswege frei und befahrbar sein. Die Zufahrtswege müssen von einem 26-Tonnen-Lkw befahrbar sein – dieser benötigt eine Durchfahrtsbreite von mindestens 2,70 Metern und eine Durchfahrtshöhe von mindestens 3,70 Metern.

Erfüllt Ihr Zufahrtsweg/Aufstellplatz diese Bedingungen nicht? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir finden eine Lösung für Sie.

Beladung

Die Beladung der Container ist nur bis zur Ladekante zulässig. Wird der Container höher befüllt, kann der Transport aus Sicherheitsgründen verweigert werden. Mehrkosten für Überladung und zusätzliche Anfahrten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Fehlbefüllung

Sollte sich im Zuge Ihrer Arbeiten herausstellen, dass Sie unsere Füllhinweise nicht einhalten können, informieren Sie uns darüber bitte vor dem Abtransport des Containers und stimmen Sie mit unseren Beratern eine individuelle Lösung ab. Ansonsten können Mehrkosten für Sie entstehen.

Container-Sicherung

Bitte sichern Sie den Container, falls erforderlich mit einer Absperrung und Beleuchtung. Sie sind als Kunde für die ordnungsgemäße Sicherung des Containers verantwortlich.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne auch am Telefon.

Einfach anrufen unter 0203 39 39 85 80
(Mo. bis Fr. von 6.00 - 14.00 Uhr)

Oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

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