36 cbm Abrollcontainer für Baumischabfall
- Verwertung: 215,00 €/to
- Aufstellgebühr: 15,00 €/einmalig
- Transport Container: 95,00 €/Container
- Miete Container (ab 15. Stelltag): 2,00 €/Kalendertag
- Gesetzliches CO₂-Entgelt: 45,26 €/to
Es gelten unsere Hinweise "Was darf rein?", "Was darf nicht rein?" und "Weitere Hinweise".
Hinweise:
- Angebot nur für gewerbliche Kunden
- Abrechnung nach Verwiegung
- Zahlung per Rechnung
- Beton aus dem Abbruch (auch mit Putz)
- Fliesen, Ziegel und Keramik (WC, Waschbecken und so weiter)
- Bauschutt
- Sonstige Abfälle von Renovierungsarbeiten wie Tapetenreste, Gipskartonplatten, zementgebundene Holzplattenreste (z. B. Heraklith)
- Kabel-und Rohrreste (auch aus PVC / PP etc.)
- Bimsstein- und Poren- oder Gasbetonsteinreste (z. B. Ytong)
- Altholz
- Glasbruch
- Metalle und Schrott
- Folien und leere Kunststoffe
- Dämmstoffe aus Polystyrol (Styropor) bis max. 20 Vol.%
- gefährliche Abfälle z. B. Dämmmaterial, asbesthaltige Abfälle, A IV Holz, teerhaltige Dachpappe
- flüssige / pastöse Abfälle (z. B. Farben und Lacke)
- Batterien und Akkus
Weitere Hinweise
Containermiete
Wir erheben für die Dauer der Stellzeit unserer Container eine Miete. Wochenenden und Feiertage werden ebenfalls berechnet. Die ersten 14 Kalendertage ist der Container mietfrei.
Nutzung öffentlicher Flächen
Wenn ein Container im öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, Radweg, Straße) abgestellt werden soll, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung, die beim zuständigen Bezirksamt bzw. Ihrer Kommune beantragt werden kann.
Zufahrten und Aufstellplatz
Bitte wählen Sie eine geeignete, ebene Aufstellfläche für den gemieteten Container. Für die Stellfläche werden mindestens 4,00 x 2,00 Meter benötigt.
Des Weiteren müssen die für Aufstellung des Containers notwendigen Zufahrtswege frei und befahrbar sein. Die Zufahrtswege müssen von einem 26-Tonnen-Lkw befahrbar sein – dieser benötigt eine Durchfahrtsbreite von mindestens 2,70 Metern und eine Durchfahrtshöhe von mindestens 3,70 Metern.
Erfüllt Ihr Zufahrtsweg/Aufstellplatz diese Bedingungen nicht? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir finden eine Lösung für Sie.
Beladung
Die Beladung der Container ist nur bis zur Ladekante zulässig. Wird der Container höher befüllt, kann der Transport aus Sicherheitsgründen verweigert werden. Mehrkosten für Überladung und zusätzliche Anfahrten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Fehlbefüllung
Sollte sich im Zuge Ihrer Arbeiten herausstellen, dass Sie unsere Füllhinweise nicht einhalten können, informieren Sie uns darüber bitte vor dem Abtransport des Containers und stimmen Sie mit unseren Beratern eine individuelle Lösung ab. Ansonsten können Mehrkosten für Sie entstehen.
Container-Sicherung
Bitte sichern Sie den Container, falls erforderlich mit einer Absperrung und Beleuchtung. Sie sind als Kunde für die ordnungsgemäße Sicherung des Containers verantwortlich.
Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne auch am Telefon.
Einfach anrufen unter 0203 39 39 85 80
(Mo. bis Fr. von 6.00 - 14.00 Uhr)
Oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.
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